Bürgschaft: Ein Freundschaftsdienst mit hohem Risiko!

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»Ich lasse den Freund dir als Bürgen, Ihn magst du, entrinn ich, erwürgen.«
(Schiller, Die Bürgschaft, 1798)

 

Die jüngsten Bürgschafts-Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe sind für die Betroffenen hart, sehr hart. Sie bedeuten, dass ein Bürge sein lebenslang erziel­bares Einkommen mehr oder weniger an eine Bank ver­pfänden muss. Und dies nur aus dem Grunde, weil er nicht genug Geld hat, die verbürgte Schuld abzutragen, die ja die Schuld eines anderen ist. Deshalb kann man vor einer Bürgschaftsübernahme nur warnen!

Bild Allgemein

Die erste Warnung!

Gehen Sie nicht vorschnell darauf ein, für einen Kredit zu bürgen. Auch wenn es sich um Verwandte oder Freunde handelt. Überlegen Sie sich eine Bürgschaft gründlich und sorgfältig. Die bei Banken und Sparkassen üblichen Bürgschaftsformulare sind undurchsichtig und voller Fuß­angeln.


Also aufgepasst:
Wenn es schiefgeht, heißt es, vielleicht erst nach Jahren: zahlen! Und ein Bürge hat dann schlechte Karten. Bei Ge­richt ebenso wie bei der Bank.


Die zweite Warnung!

Die Banken sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Bürgen zu warnen. Als Bürge können Sie sich im Ernstfall also nicht damit herausreden, Sie seien nicht auf den Um­fang des Bürgschaftsrisikos hingewiesen worden. Und Sie können sich ferner auch nicht darauf berufen, Sie hätten über die tatsächliche Vermögenslage dessen nicht Be­scheid gewusst, für den Sie gebürgt haben.

Also aufgepasst:
Die Bundesrichter in Karlsruhe meinen sogar, dass die Bank davon ausgehen könne, dass Sie als Bürge Bescheid wissen. Vor allem auch darüber, dass Sie aus der Bürg­schaft in Anspruch genommen werden könnten.

Die dritte Warnung!

Denken Sie nur nicht, dass Sie vom Geldinstitut auf dem laufenden gehalten werden, was die Abwicklung des Kre­dits anlangt.


Also aufgepasst:
Als Bürge riskieren Sie, im Ernstfall für eine weit höhere Summe geradestehen zu müssen, als Sie angenommen haben. Und seien Sie mittellos! Denn üblicherweise geht die Bürgschaft über den reinen Kreditbetrag hinaus. Sie umfasst Zinsen, Provisionen und sonstige Kosten.