In Deutschland beliefern rund 700 Energieversorgungsunternehmen die Haushalte mit Gas. Seit Oktober 2006 ist der Gasmarkt liberalisiert. Das heißt, dass der Verbraucher den Gasanbieter frei wählen kann und dadurch viel Geld sparen kann. Jedoch muss man dazu sagen, dass der Wettbewerb nur langsam in Gang kommt. Es gibt bislang gerade einmal zwei bundesweite Gasanbieter: Lichtblick und die E.on-Tochter "E wie einfach". Die E.on-Tochter bietet den Gastarif "Mein Cent" an, der nach Angaben des Unternehmens immer zwei Cent pro Kubikmeter Gas günstiger ist, als das jeweilige allgemeine regionale Angebot. Bald wird es hier einen Neuen Tarifrechner geben um das günstigste Angebot zu ermitteln. Dafür muss man lediglich die Postleitzahl und ihren Gasverbrauch eingeben.
Wenn es nicht die Möglichkeit gibt den Anbieter oder den Tarif zu wechseln, um Geld zu sparen, können Verbraucher alternativ der Preiserhöhung widersprechen. Dazu muss dem Versorger schriftlich mitgeteilt werden, dass die Preiserhöhung infrage gestellt und diese als "unbillig" beanstandet wird. Die Versorger haben die Pflicht die Richtigkeit der Preiserhöhung nachzuweisen.
Aber aufgepasst: Bei diesem Vorgehen muss jedoch damit rechnen, dass das Energieunternehmen Sie verklagt und entsprechende Nachzahlungsforderungen stellt. Wer die juristische Auseinandersetzung und den Papierkrieg mit dem Energieversorger scheut, kann seine Rechnung unter Vorbehalt zahlen. Allerdings müssen Verbraucher in diesem Fall ihre Ansprüche selbst gerichtlich geltend machen. Denn kaum ein Versorger wird freiwillig sein doch so lieb gewonnenes Geld zurückzahlen.
Fairer weise muss man sagen, dass auch der Verbraucher es in der Hand hat sich mit bestimmten Themen etwas auseinander zu setzten und durch seine Bereitschaft zum Wechsel den Konzernen mitteilt, dass diese nicht ewig an der Preisschraube drehen können.












