Sittenwidrige Kreditverträge
... und immer wieder Wucherzinsen
§ 138 BGB [Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher]
(1) "Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig."
(2) "Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, dass den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Missverhältnis zu der Leistung stehen."
Bei unerlaubt hohen Zinsen, bei unangemessen belastenden Vertragsbedingungen, da werden die Schulden mit Sicherheit zur untragbaren Bürde für viele Kreditnehmer. Aber vor allem dank der Verbraucherschutzvereine befassen sich die Gerichte bis hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) jedoch zunehmend mit diesem Problem. Es wurden neue Maßstäbe gesetzt. Und so stellt sich die Rechtslage dar:
Ist ein Kreditvertrag - zum Beispiel nachweislich wegen überhöhter Zinsen (Wucherzinsen) - sittenwidrig, also ungültig, braucht nur der ursprüngliche Kreditbetrag (Auszahlungssumme) zurückgezahlt werden. Also: keine Zinsen, keine Gebühren.
Und zu viel gezahlte Zinsen können sogar zurückgefordert werden.
Sittenwidrig: wegen überhöhter Zinsen
Die Frage, wann die von der Bank verlangten Kreditzinsen überhöht sind, ist leider nicht pauschal zu beantworten. Als Messlatte dient den Gerichten der sogenannte Schwerpunkt- oder Marktzins der Bundesbank. Diesem Schwerpunktzins wird der vom Kreditnehmer zu zahlende Vertragszins oder Effektivzins gegenübergestellt. Ist das Missverhältnis zwischen beiden Zinssätzen besonders krass, spricht vieles für Sittenwidrigkeit.
Beispiel: Der Schwerpunktzins für Ratenkredite bis 7500,- Euro liegt bei 9,3%. 19% aber verlangt die Bank laut Kreditvertrag. Keine Frage, das wäre mehr als das Doppelte und damit Wucherzinsen.
Aber aufgepasst:
Es müssen nicht 100% oder mehr sein. Schon 80% Unterschied können ausreichen, wenn der Kreditvertrag in einer Hochzinsphase abgeschlossen wurde. Das ergibt sich aus einem BGH-Urteil.












